Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamten Leistungen, Lieferungen und die ausgeführten Arbeiten gegenüber Unternehmern (§ 310 Abs.1 BGB).

Generelles

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen -auch in Zukunft- ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsabschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/Auftraggebers haben für unsere Lieferungen und Leistungen selbst bei Kenntnis keine Geltung, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich anerkannt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen als angenommen. Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen, sie gelten erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung.

Angebot, Auftrag und Zahlungsbedingungen

Angebote sind 4 Wochen nach Angebotsdatum gültig. Sollte diese Frist abgelaufen sein, behalten die im Angebot aufgeführten Preise und Lieferzeiten nur nach Rücksprach mit der H&L Industriemontage und Service GmbH ihre Gültigkeit.Aufträge sind für uns nach dem Eingang der schriftlichen Bestellung bindend. Sollten Aufträge erteilt werden, ohne vorheriges Angebot, gelten die Allgemeinen Stundensätze, die bei der H&L Industriemontage und Service GmbH angefordert werden können.Sollten Angaben in einer Kundenanfrage unklar oder von uns nicht lieferbar sein, so bieten wir die nach unserer Erfahrung nächstliegende Ausführung an ohne extra auf die Abweichung von der Anfrage hinzuweisen. Wir bitten deshalb Angebote und Auftragsbestätigungen genau auf ihren Bedarfsfall zu prüfen.Werden im Rahmen einer Leistungserbringung durch H&L Industriemontage und Service GmbH die Arbeiten unterbrochen, bleibt die Bestellung bis auf schriftlichen Wiederruf durch den Auftraggeber bestehen. Sollten die Arbeiten nicht mehr weitergeführt werden, müssen die angefallenen Kosten dem Auftraggeber unter der angegebenen Bestellung bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung berechnet werden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.Zahlungen sind wie folgt zu entrichten:5 Tage mit 2% Skonto nach Rechnungsdatum 14 Tage netto, nach RechnungsdatumDiese Zahlungsbedingungen gelten nicht für:- Anzahlungsrechnungen - Teilzahlungen
- Vorauszahlungen
- SchlusszahlungenWenn im Angebot andere Zahlungsbedingungen aufgeführt sind, sind diese vorrangig. Sofern die Zahlungsbedingungen des Auftraggebers abweichen, werden diese nur nach schriftlicher Bestätigung durch die H&L Industriemontage und Service GmbH akzeptiert. Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem geltenden Basiszinssatz fällig. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungspauschale von 12,50 Euro berechnet. Im Falle der Gerichtsbahren Mahnung trägt der Angemahnte die entstandenen Kosten in voller Höhe.

Versand

Die Gefahren des Transportes bei Eigenbestellungen gehen zu Lasten des Abnehmers (Empfängers). Dies gilt auch für den Fall einer Teillieferung. Bei Zulieferungen durch das Service Personal der H&L Industriemontage und Service GmbH gehen die Gefahren zu Lasten der H&L Industriemontage und Service GmbH. Das Abladen und die fachgerechte Einlagerung ist in jedem Falle Sache des Bestellers / Abnehmers. Im Falle von Selbstabholung ab der Lieferstelle / Lager obliegt der Gefahrenübergang beim Besteller / Abholer bzw. der beauftragten Spedition. In jedem Fall sind die Gefahrgut-Vorschriften einzuhalten.Alle Sendungen werden nur nach schriftlicher Anfrage des Bestellers auf dessen Kosten versichert.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Bestellung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Besteller/Auftraggeber vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 71 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

Der Besteller/Auftraggeber tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Gewährleistung

Wir gewähren, auf die von uns ausgeführten Arbeiten, eine ausführungsfehlerdeckende Gewährleistung.Soweit nicht vertraglich vereinbart bzw. schriftlich durch die H&L Industriemontage und Service GmbH bestätigt, gilt die Gewährleistung ab Gefahrübergang wie folgt:

- Bei Überholung von Antrieben (Gleitringdichtungen) geben wir auf die ausgeführten Arbeiten eine Gewährleistung von 12 Monaten nach Beendigung der Arbeiten.

- Bei Emailreparaturen bezieht sich die Gewährleistung ausschließlich auf die fachgerechte Durchführung der Arbeiten. Für die Funktion kann keine Gewährleistung übernommen werden.

- Bei Emailprüfung von emaillierten Bauteilen, Rührbehältern, An- und Einbauten geben wir eine Gewährleistung auf die fachgerechte Ausführung der geleisteten Arbeit, jedoch nicht auf die mängelfreie Funktion der/des geprüften Bauteils oder Behälters.

- Werden Teile von uns bei der Überprüfung als mangel- / fehlerhaft erkannt und der Kunde / Besteller lehnt einen Austausch ab, übernehmen wir weder für das Bauteil/e noch für die Ausführung der geleisteten Arbeiten die Gewährleistung.

Dies wird schriftlich im Servicebericht festgehalten und durch die Unterschrift des Kunden auf dem Servicebericht bestätigt.

Mängelansprüche

Der Besteller hat unverzüglich (ohne schuldhafte Zeitverzögerung) die angelieferte Ware auf Ihre Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Bei Selbstabholer muss die Ware vor dem Verladen auf Vollständigkeit und Unversehrtheit geprüft werden. Reklamationen, die nach dem Beladen bei Selbstabholern bzw. nach dem unterzeichnen des Lieferscheins angezeigt werden, werden nicht als Mängelanspruch akzeptiert. Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach §377HGB.

Haftung

Die Haftung für Schäden beschränkt sich nur auf Schäden, die dem Kunden nachweislich durch das Verschulden der H&L Industriemontage und Service GmbH entstanden sind. Hierbei muss aber die Schuld lückenlos nachgewiesen sein. Grundsätzlich haften wir nur mit 10% des Auftragswertes. Wir haften nicht für Schäden, die immaterieller Natur (Folgeschäden ) bzw. indirekte Schäden z.B. Produktionsausfall, defekte Chargen, Produktionsmehrkosten oder ähnliches. Ausnahmen bilden Personenschäden und Schäden, die durch Arglist, grobes Verschulden durch Mitarbeiter der H&L Industriemontage und Service GmbH entstanden sind.

Sachmängel

Die Beschaffenheit der angelieferten Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten Technischen Liefervorschriften. Sollten wir nach den Vorgaben unseres Kunden liefern, so übernimmt der Kunde das Risiko. Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. durch falsche Bedienung, Anwendung oder fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte entstehen, werden nicht anerkannt. Mängelrügen oder Reklamationen die durch die übliche Abnutzung (den Verschleiß), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch Wartungspersonal, das nicht im Auftrag der H&L Industriemontage und Service GmbH handelt, bzw. wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter angezeigt werden, werden nicht anerkannt. Die Verjährung der Sachmängelansprüche richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wurde eine Abnahme der Arbeiten vor Ort mit dem Kunden vereinbart und diese ohne Mängel durch den Kunden abgeschlossen, sind weitere Ansprüche ausgeschlossen.

Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir, nach unserer Wahl in terminlicher Absprache mit dem Kunden die beanstandete Ware nach oder liefern Ersatz. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Frist nach, so kann der Kunde der H&L Industriemontage und Service GmbH schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb dieser Frist wir unseren Verpflichtungen nachkommen müssen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde von der H&L Industriemontage und Service GmbH eine Minderung des Preises verlangen oder ganz von dem bestehenden Vertrag zurücktreten. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, da die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort gebracht wurde. Ausnahme ist, wenn dies dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

Höhere Gewalt

Bei höher Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten bzw. Dritter oder sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen befreien sich die Vertragspartner für die zeitliche Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner im Verzug befindet, es sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantworten hat. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren, unverzüglich die erforderlichen Informationen weiterzugeben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach treu und Glauben zu erfüllen.

Hilfeleistung des Bestellers

Der Besteller ist auf seine Kosten zur Hilfeleistung bei der Durchführung von Servicearbeiten der H&L Industriemontage und Service GmbH verpflichtet. Er hat insbesondere die geeigneten Hilfskräfte (Fachkräfte oder Gehilfen), in der für die Servicearbeiten erforderlichen Zahl und für die zu beanspruchende Zeit der Servicearbeiten bereitzustellen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die H&L Industriemontage und Service GmbH die erforderlichen Kräfte auf Rechung des Bestellers anfordern bzw. selbst beistellen. Hierfür gelten die Allgemeinen Stundensätze der H&L Industriemontage und Service GmbH.

Notwendige Erd-, Bau-, Bettungs- und Gerüstarbeiten, einschließlich der Beschaffung der notwendigen Baustoffe, Verlegung der Strom- und Kühlwasseranschlüsse und der druckfreien Abflüsse, sowie Elektro-, Installations-, Maurerarbeiten sind vom Kunden rechtzeitig vorzunehmen, so dass die geplanten Serviceleistungen ausgeführt werden können. Sollte die H&L Industriemontage und Service GmbH nicht rechtzeitig über eine zeitliche Verschiebung der Servicearbeiten informiert worden sein, so ist die H&L Industriemontage und Service GmbH berechtigt, eine Aufwandspauschale zu berechnen. Für die Anlieferung der Montageteile und der Kranwagen haben vom Kunden geeigneten Wege zur Verfügung gestellt zu werden. Vor Beginn der Montagearbeiten, muss der Kunde, die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, sowie die erforderlichen statischen Angaben, unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Es ist durch Beleuchtung, Energie und Wasser, einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, durch den Kunden vor Ort Sorge zu tragen. Ebenso, müssen die notwendigen trockenen, verschließbaren, diebessicheren Sozialräume, für die Aufbewahrung des Werkzeugs, sowie der Kleidung vom Kunden, bereitgestellt werden. Der Kunde muss das Servicepersonal der H&L Industriemontage und Service GmbH auf etwaige Gefahren, wie zum Beispiel Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien, unaufgefordert hinweisen.

Der Kunde hat für entsprechende Sicherheitsmassnahmen (zum Beispiel Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw.) sorge zu tragen. Sollten betriebsbedingt erschwerte Arbeitsbedingungen wie gesundheitsschädliche Dämpfe, Gase, Säuren, Staubluft usw. vor Ort gegeben sein, so muss der Besteller / Kunde Sonderkleidung kostenfrei zur Verfügung stellen. Das Gleiche gilt für Schutzkleidung oder Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich und für uns nicht branchenüblich sind. Außerdem ist das Montagepersonal, auf die für die Montage wichtigen Sicherheitsbestimmungen vor Ort in ausreichendem Umfang hinzuweisen. Sollte das Servicepersonal der H&L Industriemontage und Service GmbH während der Montage erkranken oder einen Unfall erleiden so hat der Besteller / Kunde für eine sofortige ärztliche Betreuung Sorge zu tragen und uns unverzüglich zu verständigen. Sollte der Einsatzort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen, der Kunde aber in Deutschland ansässig sein, so hat der Besteller / Kunde die notwendigen Genehmigung für die Einreise des Montagepersonals der H&L Industriemontage und Service GmbH und etwa erforderliche Arbeitsgenehmigungen zu besorgen, behördliche und sonstige für die Ausführung und Aufstellung von Geräten und Anlagen vorgeschriebenen Genehmigungen rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen, unser Montagepersonal über alle Verpflichtungen (Meldungen usw.) gegenüber den örtlichen Behörden sowie die bestehenden Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, es im Umgang mit den Behörden zu unterstützen und ihm zu allen Bescheinigungen zu verhelfen, die ihm Bewegungsfreiheit im Land sowie jederzeitige Heimreise unter Mitnahme seines Eigentums gewährleisten.

Geheimhaltung

Alle Unterlagen, ausgenommen Werbeprospekte, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, unterliegen der Geheimhaltung. Diese Unterlagen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Geschäftsführung der H&L Industriemontage und Service GmbH weitergegeben oder vervielfältigt werden. Sollte ein Zuwiderhandeln nachgewiesen werden, wird dies entsprechend den gesetzlichen Richtlinien angezeigt.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Im Falle einer Streitigkeit, die sich aus den Vertragsverhältnissen ergibt, ist die Klage in Ludwigshafen am Rhein einzureichen. Dies gilt auch im Wechsel- und Scheckprozess. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Sitz des Bestellers zu klagen. Für alle Rechtsbeziehungen, zwischen der H&L Industriemontage und Service GmbH und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgenommen sind jedoch die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechtes oder sonstiger internationaler Konventionen über das Recht des Warenkaufs.

Datenschutz

Die Daten des Bestellers werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses durch uns gespeichert.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Bedingungen und der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen so umgedeutet werden, dass der mit ihnen beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen oder die Vertragslücke zu schließen.